Eine wirksame Verteidigung beginnt möglichst früh!
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung sobald der Anhörungsbogen kommt oder Sie von Ermittlungen gegen sich erfahren.
Auch wenn es im Anhörungsbogen meist anders steht, man
braucht ihn nicht auszufüllen und erst recht nicht zurück zu
senden.
Das Recht zu schweigen gilt natürlich auch, wenn man von der
Polizei angehalten wird. Machen Sie nur Angaben zur Person!
Seien Sie souverän und vermeiden Sie „Ausreden“, denn jeder Beamte ist damit erfahren.
Eine Verwarnung kann auch schriftlich erteilt werden, dann ist
immer noch Zeit, sich in Ruhe und mit unserer HIlfe eine
Reaktion zu überlegen.
Flattert der Bußgeldbescheid in´s Haus, ist wirklich Eile geboten!
Denn innerhalb von nur 2 Wochen nach Zustellung muss Einspruch
eingelegt sein. Der gelbe Zustellungsumschlag sollte aufbewahrt
und uns zusammen mit dem Bescheid übergeben werden.
Rufen Sie uns umgehend an, damit wir neben der Fristenkontrolle
auch die Deckung durch die Rechtsschutzversicherung für Sie
klären können.