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STRAFVERTEIDIGUNG IM VERKEHR


Bußgeld? ⋅ Punkte in Flensburg? ⋅ Fahrverbot?


Schnell kann Ihre Fahrerlaubnis auf dem Spiel stehen.
Profitieren Sie von unserer mehr als 23-jähriger Erfahrung als Strafverteidiger auch in Verkehrssachen.

freispruch

Fast jeder kann von Ermittlungen im Straßenverkehr betroffen sein.


Wer einen Bußgeldbescheid, Anklage oder Strafbefehl erhält, hat nicht immer Schuld.
Es gibt viele Verfahrensfehler und zweifelhafte Anschuldigungen.
Vertrauen Sie große und kleine Verkehrssünden unserer Kanzlei an.
Durch unser Fachwissen und unsere Kompetenz lassen sich viele Strafen und Sanktionen minimieren oder verhindern.



Frank Felder

Eine wirksame Verteidigung beginnt möglichst früh!


Setzen Sie sich mit uns in Verbindung sobald der Anhörungsbogen kommt oder Sie von Ermittlungen gegen sich erfahren.

Auch wenn es im Anhörungsbogen meist anders steht, man braucht ihn nicht auszufüllen und erst recht nicht zurück zu senden.
Das Recht zu schweigen gilt natürlich auch, wenn man von der Polizei angehalten wird. Machen Sie nur Angaben zur Person!
Seien Sie souverän und vermeiden Sie „Ausreden“, denn jeder Beamte ist damit erfahren. Eine Verwarnung kann auch schriftlich erteilt werden, dann ist immer noch Zeit, sich in Ruhe und mit unserer HIlfe eine Reaktion zu überlegen.

Flattert der Bußgeldbescheid in´s Haus, ist wirklich Eile geboten! Denn innerhalb von nur 2 Wochen nach Zustellung muss Einspruch eingelegt sein. Der gelbe Zustellungsumschlag sollte aufbewahrt und uns zusammen mit dem Bescheid übergeben werden. Rufen Sie uns umgehend an, damit wir neben der Fristenkontrolle auch die Deckung durch die Rechtsschutzversicherung für Sie klären können.

Punkte Flensburg

Bußgeld und Punkte können Ihre Fahrerlaubnis gefährden


Der immer dichter und anspruchsvoller werdende Straßenverkehr und stetig steigende Kontrollen durch die Polizei erhöhen die Gefahr, dass sich Punkte gefährlich häufen.
Wenn 8 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei erreicht sind, dann ist die Fahrerlaubnis weg.
Der Punkteabbau durch eine freiwillige Nachschulung ist nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Nutzen Sie Ihre Chancen:


Professionelle Verteidigung durch unsere Kanzlei von Anfang an. Also bereits dann, wenn der Anhörungsbogen kommt und man Angaben zur Sachen machen soll. Dies sollte zumindest bei jeder Sache gelten, bei der der Eintrag von Punkten droht.


Details klären wir gerne individuell für Ihren Fall ab.



Frank Felder

Sie haben eine (Verkehrs)Rechtsschutzversicherung?
Diese übernimmt alle anfallenden Kosten.


Sehr hilfreich und empfehlenswert für jedenAutofahrer ist eine (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht nur unsere Gebühren, sondern auch Gerichts- und Sachverständigenkosten. Selbst wenn nichts gegen einen Bußgeldbescheid zu machen sein sollte, übernimmt die Versicherung dennoch die Kosten der Verwaltungsbehörde und die Anwaltsgebühren.

Es lohnt sich also immer, uns mit Akteneinsicht, Prüfung und der Abwicklung zu beauftragen.

Auch die Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir gerne für Sie.

Es ist nie zu früh sich mit unserer professionellen Hilfe zu wehren.


Ermittlungs- und Bußgeldverfahren sind keine Lappalien. Die Verkehrssünderkartei hat ein gutes Gedächtnis und eine einmal vertane Verteidigungschance kommt nicht wieder.

Unsere Empfehlung:

Nutzen Sie die Chancen einer professionellen Verteidigung!
Wir informieren Sie gerne.




(Alle Angaben ohne Gewähr)